Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Königsleute

I ursprünglich zum Schutz bestimmter Burgen angesetzte Bauernkrieger, später kurpfälzische (teilweise auch mainzische) Untertanen, die zwar mit Kopfzins und Hauptfall belastet, aber andererseits freizügig sind und geringere Steuerlast (Königsbede) als andere Untertanen zu tragen haben (vgl. M. Schaab, Die Königsleute in den rechtsrheinischen Teilen der Kurpfalz/ZGO. 111 (1963) 123)
II uneheliche Kinder
III außerehelich gezeugte Kinder eines Königs (I)