Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): König(s)recht

König(s)recht

, n.

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I allgemein königliche Rechtsstellung
II Abgabe an den Inhaber des Bergregals bei Verleihung einer Berggerechtigkeit
III Würde eines Schützenkönigs
Sachhinweis: die Nachbemerkung zu ~König