Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Königswahl
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, f.
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Bestimmung eines Königs (I) durch das dazu berechtigte Kollegium
- 1570 Fischart(K.) I 33
- die wahre ... ursach aber, warum man bißhero zu einer roͤmischen koͤnigs-wahl geschritten, ist auf seiten des kaysers wohl allezeit dise gewesen, um die roͤmisch kayserliche wuͤrde auf seiner familie zu befestigen1742 Moser,StaatsR. VII 394Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- auch ohne solche [veranlassung des kaysers] die churfuͤrsten berechtiget seyn, eine roͤmische koͤnigs-wahl vorzunehmen1751 Buder 636Faksimile - digitalisiert im Rahmen der VD18-Digitalisierung der Universitäts- und Landesbibliothek Sachsen-Anhalt
- merkwuͤrdigkeiten bey der roͤmischen koͤnigswahl und kaiserkroͤnung (Gotha 21791)[Buchtitel]
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