Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): köpfen

köpfen

, v.

I enthaupten
II Bäume abschlagen
  • wenn einer einen baum köpfete, was dessen strafe sein soll? ... derselbe soll wiederum geköpfet werden
    1605 Niedersachsen/GrW. II 288
unter Ausschluss der Schreibform(en):
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