Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Körnlein

Körnlein

, n.

dim. zu Korn 

I Getreide, auch das einzelne Getreidekorn
  • 1444 AarauStR. 10
  • wenn die troͤscher um das zehnte oder eilfte koͤrnl treschen, so wird am ende ihr treffender antheil von der wirklich erhaltenen ganzen summa abgezogen
    1786 KurpfSamml. III 266
II kleines Mustergewicht zur Feststellen des richtigen Münzgewichts
  • man soll auch kornlein, die man grenlein nennt, machen, der 63 in bambergischer vnd brandenburglr. munz vnd 42 in wuͤrzburger muͤnz einen gulden waͤgen
    1503 Schneidt,Thes. II 767
III Eichzeichen?
  • die unordnung, daß uͤber das zimment-zeichen das koͤrndel schwimmen muͤsse, gaͤntzlichen eingestellet
    1710 CAustr. III 616
unter Ausschluss der Schreibform(en):