Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): körperlich
Artikel davor:
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Kornzoll
Kornzollrechnung
Kornzollsammler
Kornzollschreiber
Kornzuberlohn
Kornzuschlag
Körper
körperlich
, adj.
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I 1
den menschlichen Körper betreffend
- wir ... denen landgerichtsherrn ... verbieten, malefitzische thäter auf gephlegte ... underhandlung der wolverdienten cörperlichen straff ... zu erlassen und dafür gelt ... anzunemen1599 NÖLREntw. II 15 § 7
I 2
formelhaft körperlicher eid "persönlich geleisteter Eid"
- zeugen, alda ein itzlicher, vormittels seines gethanen cörperlichen aydes mit aufgehobenen fingern zu gott wie recht ... auf nachvolgende positiones gefragt, bekant1555 SchlesDorfU. 88Faksimile - in Google Books
- 1663 HelgolGerProt. 170
- mittelst körperlichen eides von sich abzulehnen1727 PreußSeeR. VI 14
II
stofflich, gegenständlich
- das der, so ... inn ein coͤrperlich oder ligend gůt ingesatzt, ein warer besitzer ... sei1523 Köbel,GO. 26vFaksimile - in DRQEdit
- setzen ... W.v.H., seine leibs-lehenserben vnnd erbnehmen hiemit ... in eine hebliche vnd coͤrperliche gewalt vnnd gewehr1546 Klingner III 174Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- 1691 Stieler 1016
Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- ferners werden in dem rechten alle sachen underscheiden in coͤrperliche oder leibliche. das ist, solche, welche von natur koͤnnen ... gesehen, beruͤhrt oder betastet werden als haͤuser, acker, gold ...; und uncoͤrperliche oder im rechten bestehende sachen, welche nicht wie obige koͤnnen besehen noch betastet werden, sondern in gedancken bestehen, wie da sind die rechte, gerechtigkeiten, verpflichtungen etc.1709 Mutach 45Faksimile (ca. 149 KB)
- alle sachen, die in die sinne fallen, sind koͤrperlich. die roͤmer sagten, alles, was beruͤhrt werden kan, ist koͤrperlich ... die koͤrperlichen sachen theilen sich in die lebendigen und leblosen1785 Fischer,KamPolR. II 366Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- die sachen werden ... in koͤrperliche und unkoͤrperliche [eingetheilt]1811 ÖstABGB. § 291Faksimile - digitalisiert vom Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte
- koͤrperliche sachen sind diejenigen, welche in die sinne fallen1811 ÖstABGB. § 292Faksimile - digitalisiert vom Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte