Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Körster
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, m.
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Bäcker, der nur im kleinen Brot backen und verkaufen darf?
- die khörster sollen auch kein brot bachen, das sy ze bank feil haben1431 Thun/SchweizId. III 487Faksimile - digitalisiert in der Onlineversion des Schweizerischen Idiotikons