Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kötze

Kötze

, f.

Korb, Trage, hier als geeichtes Holz- oder Kohlenmaß
  • wie dann ... die koͤhler ... mit einem leiblichen eyd in den aemtern beladen werden sollen, daß sie ... [das ... holtz zu den meiler kohlen] mit einer gezeichneten koͤtzen, deren eine sechs meinunger kornmaß haͤlt und 12 auf einen karn gehen, abmessen
    1615 Henneberg/CJVenatorio-Forest. III 58
unter Ausschluss der Schreibform(en):