Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kötze
Artikel davor:
1Kostung
2Kostung
Kostversäumnis
Kostwein
Kot
Köterkoben
Kotschhäuslein
Kotter
Kotterl
Kotze
Kötze
, f.
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Korb, Trage, hier als geeichtes Holz- oder Kohlenmaß
- wie dann ... die koͤhler ... mit einem leiblichen eyd in den aemtern beladen werden sollen, daß sie ... [das ... holtz zu den meiler kohlen] mit einer gezeichneten koͤtzen, deren eine sechs meinunger kornmaß haͤlt und 12 auf einen karn gehen, abmessen1615 Henneberg/CJVenatorio-Forest. III 58Faksimile - digitalisiert im Rahmen von "austrian literature online (ALO)"