Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kohlbergsordnung
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Kodizill
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Koggeschuld
Kohärenz
Kohlbergsordnung
, f.
- ich schwoͤre ... daß ich ... will ... fleißig aufsehen, daß der ladung und anders halben die kohlbergsordnung nicht uͤberschritten ... werde1579 Herzog,ZwickauSteink. 25