Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kohlbergsordnung

Kohlbergsordnung

, f.

  • ich schwoͤre ... daß ich ... will ... fleißig aufsehen, daß der ladung und anders halben die kohlbergsordnung nicht uͤberschritten ... werde
    1579 Herzog,ZwickauSteink. 25