Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kohle
Artikel davor:
Kochlehen
Kochrecht
Kochzehnt
Koddenlehen
Kodder
Kodizill
Kogge
Koggeschuld
Kohärenz
Kohlbergsordnung
Kohle
, f.
automatisch generierte Links zu anderen historischen Wörterbüchern:
zu Wortformen und Genus vergleiche Kluge20 388
Brennstoff in Form von Holz- oder Steinkohle
Brennstoff in Form von Holz- oder Steinkohle
vgl.
Holzkohle,
Steinkohle
I
rechtl. als Grenzzeuge unter Grenzzeichen
- wann man new ecker mist, ... mit rain vnd mit gemerkhen, es sei stein oder kolen, die man in grossen höfen in die erde grebt, vnd steinhauffen darauf legt, ader semlich ander dink, mercket man die mass der ecker, das die niemant prech14. Jh.? BrünnRQ. 220Faksimile (ca. 283 KB)
- soll ein jeder stein ehlen hoch boben erden gesatzt und mit kreutzer boben auch unden in der erd gehauen seyn, auch bei einem jeglichen drei kleine stein und kohlen ... gelegt, auch, wie margsteins recht und gewohnheit ist, gesetzt, die auch beide theil alle zehen jahr einmahl besichtigen sollen1535 Zangen,Beitr. 215
- men mot kalen, glass, klein tegelgrus under den steinen, an den bomen tekene, under den graven settende steine finden1. Hälfte 16. Jh. Rügen/Rechtswahrzeichen II
- na uthwisunge der kulen, so dar entwischen gegraven syn1558 Flensburg/Rechtswahrzeichen II 70
- 1696 NeuburgKollBl. 105 (1950/51) 36
- an etlichen orten nehmen sie an statt solcher steinlein oder nebst denenselben zerbrochene ziegelsteine, scherben oder glaͤsser, kohlen1723 Beck,Gränzen 34
- 1756 LuxembW.(Majerus) I 305
III
bei Ordal
- der angeklagte mußte entweder ein gluͤhendes eisen in der hand tragen ... oder uͤber ein gluͤhendes pflugschaar oder kohlen mit bloßen fuͤßen ... gehen und in jeder dieser proben unbeschaͤdigt bleiben1801 Rößig,Altertümer 330