Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kohlgeld

Kohlgeld

, n.

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Entgelt für die Erlaubnis, im Wald das zur Herstellung von Holzkohle benötigte Holz zu schlagen
  • wem ... in unßeren kolforsten gegen raichung deß stamb- oder kolgelts ... holz zu kolen nider ze slachen erlaubt wirdet
    1587 NÖsterr./ÖW. IX 707
unter Ausschluss der Schreibform(en):