Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kohlmeisteramt
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Kohlmeisteramt
, n.
Stellung und Aufgabenbereich des Kohlenmeisters
- als dan ... der kolmeister unser und unser bergleut und gewerken bestelter und vereidter diener ist ..., soll er hiemit macht haben, binnen und buissen den kirchen auf dem land bergwerken, hütten und hemmern in sachen seines bevolhenen kolmeisterambts zu gebieten, zu verbieten und zu pfenden1572 BeitrNRh. 15 (1900) 158
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