Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kohlrichter
Artikel davor:
Kohlgewerke
Kohlhänger
Kohlhei
Kohlheuer
Kohlhofsheuer
Kohlkammer
Kohllehen
Kohlmeisteramt
Kohlmeistergericht
Kohlmetzen
Kohlrichter
, m.
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I
Marktbeamter für den Kohlenhandel, der auch die Stadtwaage unter sich hat
- sal der kolrichter xxx secke haben, da man die kolen an messen sal; und die sullen mit der stat zeichen gezeichent sein1400 Prag(Rößler) 97Faksimile - in Google Books
- was man pechs kauffen wirt, das sal an der stat wage, die der kolrichter haben sal, gewogen werden1400 Prag(Rößler) 98Faksimile - in Google Books
II
Richter in Bergwerksangelegenheiten
- es sollen auch all vorbenant knecht iren aigen richter, den wir vnd vnnser nachkomen inen seczen vnd den kolrichter nennen wollen, furan haben, der vber ir person vnd guet in allen henndlen richten sol vnd mag, ausgenomen souil der das malefitz, auch aygen vnd lehen berürn, derhalb sy irem ordenlichen gericht unnderworffen beleiben sollen1498 MBoica 35, 2 S. 432
- wer ... die kohlrichter ... mit wortten oder wercken schmehen würde, derselb soll ... bestrafft werden1602 Aachen/ZBergr. 13 (1872) 526