Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): kolbeln

kolbeln

, v.

automatisch generierte Links zu anderen historischen Wörterbüchern:
beim Gesinde: umherziehen zur Lichtmeßzeit mit einem weißen Stab (Kolben) als Zeichen der Wanderschaft, um sich einen neuen Dienst zu suchen
  • so sullen dieselben dienstboten zu der zeit umb lichtmesz, und sie kolbeln nit wenn einen tag, kolbeln und furbas in iren dinst geen
    1460 EgerStG. 21