Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kollegialkirche
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Kollegialgutachten
Kollegialkirche
, f.
Übersetzung von ecclesia collegialis
Kirche, an der, ohne daß sie Bischofs-(Kathedral-)Kirche ist, eine Mehrzahl von Geistlichen tätig ist
Kirche, an der, ohne daß sie Bischofs-(Kathedral-)Kirche ist, eine Mehrzahl von Geistlichen tätig ist
- 1566 Struve,PfälzKHist. 170
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- 1729 Staphorst,HambKG. II 1 S. 6
- die collegial-kirche ... die von canonicis bedienet wird, an welcher sich ein collegium von canonicis befindet, die aber keinen bischof, sondern nur einen propst oder dechanten zum haupte haben1774 Adelung I 1210Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- 1798 Schnurrer,WürtKRef. 383