Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kollegialkirche

Kollegialkirche

, f.

Übersetzung von ecclesia collegialis 
Kirche, an der, ohne daß sie Bischofs-(Kathedral-)Kirche ist, eine Mehrzahl von Geistlichen tätig ist
  • 1566 Struve,PfälzKHist. 170
  • 1729 Staphorst,HambKG. II 1 S. 6
  • die collegial-kirche ... die von canonicis bedienet wird, an welcher sich ein collegium von canonicis befindet, die aber keinen bischof, sondern nur einen propst oder dechanten zum haupte haben
    1774 Adelung I 1210
  • 1798 Schnurrer,WürtKRef. 383