Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kommerz

Kommerz

, m. u. n.

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zu lateinisch commercium, frz. commerce, meist pl. gebr. in d. Formen commertien, commercien 

I Gesamtheit der Handelstätigkeiten
  • 1579 ArchFrankfG.2 10 (1883) 246
  • zur befürderung und erhaltung der commercien 
    1587 ArchFrankfG.2 10 (1883) 18
  • efg. werden die freie commertien und handtierung, bevorab an offnen jar- und wochenmärkten, nicht sperren
    1607 WürtLTA.2 II 719
  • maßen ... ein iedweder krieg ... steckung aller commertien vnd handtierungen ... mit sich bringet
    SchlesActaPubl. Jg. 1618 S. 225
  • wann wir denn unserer landen und derer allgemeinen commercien und handlung auffnehmen, nutz und wohlfahrt zu befoͤrdern gnaͤdigst gemeinet seyn
    1621 Der in allen Vorfaͤllen vorsichtige Banquier ... (Nürnberg-Frankfurt 1733) 293
  • das münzwesen ... gleichsam die seele der commercien ist
    1679 Schück,Kol.-Pol. II 89
  • 1682 Dähnert,Samml. I 868
  • daß ... generaliter alle commercien, gewerb- und handelschafften, wie die immer nahmen haben moͤgen, auch wechsel und correspondentien mit dem feind gaͤntzlich ... verboten seyn ... sollen
    1705 RAbsch. IV 208
II Handelsverkehr
  • alles, was das kommerzium durch das land Tirol befördern mag, ist von zeit zu zeit vorgekehrt worden
    um 1760 QZollwTirol 260
  • 1797 HohenzollForsch. 1 (1892) 121
III bestimmter Geschäftszweig
  • sind ... nicht wie in andern ländern nambhafte commertien, gewerb und zubuossen
    1607 WürtLTA.2 672
  • sie wöllen doch nicht leiden, dz man newe commertien anrichten solle
    1607 WürtLTA.2 672
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