Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kommissariatsgefälle
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Kommiß
Kommissar
Kommissariat
Kommissariatsgefälle
, n.
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Einkünfte eines Kommissariats als obrigkeitliche Behörde
- kauffbrieff vber commissariats- oder cammer gefälles 1.000 fl capitahlß von Johann Z. aducato zu Speier1599 DRWArch.