Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kommissariatsgefälle

Kommissariatsgefälle

, n.

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Einkünfte eines Kommissariats als obrigkeitliche Behörde
  • kauffbrieff vber commissariats- oder cammer gefälles 1.000 fl capitahlß von Johann Z. aducato zu Speier
    1599 DRWArch.