Kommission(s)gericht, n.
Kommission(s)gericht, n.
ein neben dem ordentlichen Gericht von der Obrigkeit eingesetztes Gericht mit besonderer Zuständigkeit entsprechend dem Auftrag
- 1662 Lünig,TheatrCerem. II 847 Faksimile
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wollen wir in jedesmaligen dergleichen vorfallenheiten ein commissions-gerichte verordnen und niedersetzen1713 SammlVerordnHannov. II 638 Faksimile
- 1773 NCCPruss. V 2 Sp. 62 Faksimile
- 1796 NCCPruss. X 146 Faksimile
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die appellationen ... gehen an die koͤnigl. landes-regierung zu Hannover, und diese traͤgt die eroͤrterung der sache ... entweder einem justitzcollegio auf, oder sie ordnet auch dazu ein besonderes commissions-gericht an1799 Hagemann,PractErört. II 47 Faksimile