Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Komtureigefälle

Komtureigefälle

, n.

Einkünfte aus einer Komturei 
  • ist ... verabschiedett worden, daß das macherlohn ... auß eines erw. raths commenthurey gefällen den herren rehderen ... gutt gethan ... werden sollen
    1642 VeröfflBrem. VII 53