Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kondemnation

Kondemnation

, f.

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I wie Kondemnatie (II) 
  • ist er aber antworter, sol er absolvirt und mit den gerichtsscheden, mit condempnacion oder compension ... gehandelt werden
    1521 WindsheimRef. 57
II wie Kondemnatie (I) 
III Verurteilung von Angehörigen einer feindlichen Nation und Vermögenseinzug während des Krieges
unter Ausschluss der Schreibform(en):