Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): kondizieren

kondizieren

, v.

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aus lateinisch condicere "aufkündigen", "zurückfordern"
  • [Übschr.:] ob dasjenige, so verspielet, widerumb condicirt und abgefordert, auch das, so auf dem spiel in schult verblieben, konde gefoddert werden
    1571 QNPrivatR. I 2 S. 307