Konfession(s)stand, m.
Konfession(s)stand, m.
Reichsstand protestantischen Glaubens
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diese gleichheit der assessoren soll auch observirt werden, sooft ein augspurgischer confessionsverwanther unmittelbarer standt oder ein unmittelbarer catholischer von einem mittelbaren augspurgischen confessionsstandt für gericht besprochen wirdtRHRO.1654 I 3
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[d. Reformierten] seien auch nicht in instrumento pacis als augsburgische konfessionsstände angenommen1661 BlWürtKG. 40 (1936) 35 Anm. 148
- 1711 Struve,PfälzKHist. 1228 Faksimile