Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Konfession(s)verwandte
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, m.
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Anhänger der protestantischen Glaubenslehre (Augsburgische Konfession), später übertragen allgemein auf die christlichen Bekenntnisgemeinschaften
- nachdem ... in vielen frey- und reichsstaͤdten ... unsere alte religion und der augspurg. confession-verwandten religion ... im gang ... gewesen1555 RAbsch. III 20Faksimile (ca. 109 KB)
- die confession verwandten der zwinglianer bekentnus von jrem abendmal nicht vnter jre confession ... setzen lassen wolten1566 Mathesius III 211
- 1655 Moser,StaatsR. 29 S. 155
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- augspurgische confessions verwandte, es seyen reformirte oder lutherische1682 Scotti,Cleve I 568
- 1747 Moser,StaatsR. 33 S. 42
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- augspurgische confeßions-verwandte sind die reichsstaͤnde oder unterthanen, welche die auf dem reichstag zu Augspurg 1530 uͤbergebene confeßion zur richtschnur ihres glaubens annehmen1751 Buder 89Faksimile - digitalisiert im Rahmen der VD18-Digitalisierung der Universitäts- und Landesbibliothek Sachsen-Anhalt
- die zur guͤltigkeit jeder ehe erforderliche einsegnung geschieht bey ehen verschiedener confessionsverwandten von dem pfarrer des braͤutigams1806 Reyscher,Ges. IX 71Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- 1811 Gotha/ArchKathKR. 36 (1876) 215