Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Konfession(s)verwandte

Konfession(s)verwandte

, m.

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Anhänger der protestantischen Glaubenslehre (Augsburgische Konfession), später übertragen allgemein auf die christlichen Bekenntnisgemeinschaften
  • nachdem ... in vielen frey- und reichsstaͤdten ... unsere alte religion und der augspurg. confession-verwandten religion ... im gang ... gewesen
    1555 RAbsch. III 20
  • die confession verwandten der zwinglianer bekentnus von jrem abendmal nicht vnter jre confession ... setzen lassen wolten
    1566 Mathesius III 211
  • 1655 Moser,StaatsR. 29 S. 155
  • augspurgische confessions verwandte, es seyen reformirte oder lutherische
    1682 Scotti,Cleve I 568
  • 1747 Moser,StaatsR. 33 S. 42
  • augspurgische confeßions-verwandte sind die reichsstaͤnde oder unterthanen, welche die auf dem reichstag zu Augspurg 1530 uͤbergebene confeßion zur richtschnur ihres glaubens annehmen
    1751 Buder 89
  • die zur guͤltigkeit jeder ehe erforderliche einsegnung geschieht bey ehen verschiedener confessionsverwandten von dem pfarrer des braͤutigams
    1806 Reyscher,Ges. IX 71
  • 1811 Gotha/ArchKathKR. 36 (1876) 215
unter Ausschluss der Schreibform(en):