Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Konklave

Konklave

, n.

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aus lat. conclave "verschließbarer Raum" entlehnt
zuerst der für die Papstwahl vorgesehene abgeschlossene Bezirk, dann auch der Ort der Kaiserwahl
  • ich laz dich wissen, daz ... zu B. in dem conclufe offentlichen erwelet ist worden und auch verkuͤnt ein nuͤwer heiliger vatter, ein babst
    1439 RTA. XIV 416
  • nach dem hochamt legen sie [Kurfürsten] in gegenwart zweier notarien den wahleid ab und gehen ins konklave ... dann wird das konklave geschlossen
    um 1795 StaatsRHeilRömR. 88