Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Konnossement

über italienisch conoscimento, französisch cognoscement, connaissement aus lateinisch cognoscentia hergeleitete Bezeichnung für einen Frachtbrief im Seeverkehr, der in je einer Ausfertigung dem Kapitän, dem Verlader und dem Empfänger des Guts ausgehändigt wird und hinsichtlich Beschaffenheit und Menge der Fracht Beweiskraft besitzt