Konsistorialstrafe, f.
Konsistorialstrafe, f.
von einem Konsistorium (II) verhängte Strafe bei Verstoß gegen die kirchliche Ordnung
- 1676 CCMarch. I 1 Sp. 401 Faksimile
- 1754 Sachsen-Gotha/Moser,Hofr. I 118 Faksimile
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consistorialstrafen. sie erstrecken sich nicht auf leib und leben, sondern nur auf geld, gefaͤngniß, suspension ... oder versetzung auf eine poͤnitenzpfarre1803 Philipp,WBSächsKR. 184 Faksimile