Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Konsistorium
Artikel davor:
Konsistorialsekret
Konsistorialstrafe
Konsistorialtag
Konsistorialurteil
Konsistorialverfassung
Konsistorialverordnung
Konsistorialversammlung
Konsistorie
Konsistorienordnung
Konsistorienschreiber
Konsistorium
, n.
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I 1
die Versammlung der Kardinäle unter Vorsitz des Papstes
- eines tages der babest darnach saz in consistorjo, do man maz reht gen reht von menger klage2. Hälfte 13. Jh. Ulr.v.Türlin,Wh. XIII 8
- die versammlung aller kardinaͤle zur verhandlung bestimmter geschaͤfte des allgemeinen kirchenregiments hieß das consistorium der kardinaͤle. dies war entweder ein ordentliches und geheimes ... oder ein außerordentliches und oͤffentliches ...1799 Wiese,KirchR. I 724
I 2
die den Bischof in der Ausübung seiner Jurisdiktion unterstützende Behörde
- da aber ainer das [Zahlung des Kranzgeldes] nit tuen wolte, soll si, die clegerin, bei der obrigkait zu B. und nit vor dem gaistlichen concistorium zue Ch. darumben fürnemen1601 Vorarlberg/ÖW. XVIII 103
- die pfarrer und diaconi dürfen nicht eigenmächtig ihre beichtkinder vom beichtstuhl abweisen, sie müssen vorher bericht erstatten an ... das consistorium1675 ZBayrKG. 37 (1968) 118
- die generalvicare und officialen ... jetzt ordentliche beamte sind, welche ganze kollegien unter sich haben, welche daher vicariat- oder officialatgerichte, officialeyen, geistliches gericht, consistorium genannt werden1799 Wiese,KirchR. I 837
II
im Bereich der evangelischen Kirche vom 16. Jh. an eine vom Landesherrn eingerichtete kirchliche Verwaltungs- und Justizbehörde mit gemischt weltl.-geistl. Besetzung; reich belegt in Sehling,EvKO.
- s. churfl. gn. ... in iren landen vier consistorien wolten auffrichtenn lassen, do hin alle ecclesiasticä causä predigampt, kirchenn pfarrer ir defension contra iniurias, ir wandel vnnd leben belangend ... vnnd sonderlich auch die ehesachenn ... mochten geweyset werdenn1538 L. Richter, Geschichte d. evang. Kirchenverfassung (1851) 83
- haben wir ... gewilliget, drei solcher consistorien in unserm lande aufzurichten und die mit commissarien, notarien und andern der gericht dienern zubestellen1542 Wittenberg/Sehling,EvKO. I 1 S. 201Faksimile - digitalisiert von der UB Heidelberg
- 1542 Wittenberg/Sehling,EvKO. I 1 S. 204
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- das geistliche consistorium oder kirchen rath solte mit 6 personen bestelt werden, zweien theologen, einem juristen, hebreo, philosopho unnd secretarioum 1558 BlPfälzKG. 26 (1959) 10
- vor solch consistorium oder gericht sollen gehören nachfolgende sachen ... so streit in der lehre fürfiele. item ehesachen ... weiter die irrung, so sich zwischen pastorn, diacon und dem cüster unter ihnen selbst zutragen. item so jemand wider pastorn zu klagen hat1564 v.d.Ohe,LünebVerw. 30
- vnser consistorium sein gut auffsehens auff vnsere mans vnd junckfrawen kloͤster vnd derselben angerichte schulen vnd haußhalten haben, damit ... nichts vnnuͤtzlich vnd vberfluͤßig verschwendt [werde]1569 BrschwLO. I 276Faksimile - in Google Books
- weil im konsistorium nicht allein geistliche, soviel die ehesachen und der kirchen und schuldiener besoldung, lehr und leben betrifft, auch weltliche händel fürlaufen, ists billig, dass ... politicae und ecclesiasticae personen beisamen sitzen ... sollen ... drei politici und drei theologi zum konsistorium verordnet werden1584 Preußen/Sehling,EvKO. IV 123Faksimile - digitalisiert von der UB Heidelberg
- 1606 Verden/Sehling,EvKO. VII 1 S. 191
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- 1650 EstRitterLR. 168
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- um 1795 StaatsRHeilRömR. 62
- 1798 Hartmann,WürtGes. IV 4, 6
- 1798 Hartmann,WürtGes. IV 8
- consistorium heißt ... allgemein das collegium, welches zur uͤbung gewisser kirchenregierungsrechte uͤber einen bestimmten inbegriff von kirchen angeordnet ist1802 Wiese,KirchR. III 1 S. 220
- das recht, consistorien zu bestellen, welches ... zu den dem landesherrn vorbehaltenen rechten der kirchengewalt gehört, begreift das recht, die mitglieder der consistorien zu ernennen und die rechte, pflichten und obliegenheiten dieser collegien zu bestimmen1821 Ledderhose,HessKR.2 30
III
Rechtsprechungs- und Beratungsorgan im weltlichen Bereich
- ein kayserlich consistorium (so man deß heiligen reichs hofgericht nennet)1616 Guler,Raetia 129v