Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Konstitution

Konstitution

, f.

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aus lat. constitutio "Bestimmung, Verordnung"
Gesetz, insbesondere Reichsabschied
  • daz er [Erzbischof] sulch constitucion, als wir ubir uns selber und ubir unse eygen und erbe und wir nyemans anders gemaicht han ..., daz er uns daran virunrecht
    1364 TrierWQ. 340
  • in der constitucion under der gulden bullen Karoli des vierten
    1488 Lacomblet,UB. IV 546
  • haben wir ... gesetzt vnd geordnet ..., daß nun hinfuͤr die ... heymliche vnnd westphaͤlische gericht nit anders, dann als des jetztberuͤhrten unsers herrn ... des roͤmischen keyßers ... reformation, ordnung vnd constitution außweißen, gehalten werden
    1495 RAbsch. II 20
  • daß ... wir ... uns einmuͤthiglich vereiniget und verglichen, solcher kaͤyserlicher constitution und satzung alles ihres inhalt zu geleben
    1529 RAbsch. II 299
  • in unser keiserl. constitution und gemeinen rechten
    1541 Dähnert,Samml. I 19
  • in maße gemeinen beschrieben rechten und keyserlicher constitution 
    1550 LübRatsurt. III 665
  • irs ordens regel und constitution 
    Mitte 16. Jh. SatirenRef. II 170 V. 188
  • solchen mandaten, constitutionen, reformationen und abschieden ... in vile wege zugegen gehandelt worden ist
    1570 CCNass. I 1 Sp. 350
  • 1571 Roth s.v.
  • verordenungen vnd constitutionen des rechtlichen proces
    1572 Sachsen/QNPrivatR. I 2 S. 255
  • 1585 CCNass. I 1 Sp. 487
  • 1623 StapelholmConst. 626
  • landesstaͤnde, hoͤhere und niedere collegia der richter koͤnnen mit nichten constitutionen machen
    1762 Wiesand 224
  • besondere constitutionen, reichssatzungen, über einzelne gegenstände unterscheiden sich von reichsschlüssen nur durch ihre zufällige form oder namen. sie sind ... quelle des staatsrechts, soferne sie über verfassung oder regierung des reichs bestimmungen enthalten
    1804 Gönner,StaatsR. 19
unter Ausschluss der Schreibform(en):
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