Konterbande, f.
Konterbande, f.
aus mittellateinisch contra bannum über italienisch contrabando und später französisch contrebande entlehnt
Bezeichnung für Schmuggelware oder den damit betriebenen Schleichhandel
Bezeichnung für Schmuggelware oder den damit betriebenen Schleichhandel
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me dem fackin gebn, der mitt mir dess nachts vffstund vnd mir half den contrabando machen1489/90 ZStaatsw. 37 (1881) 838
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vil und groß contrawend getriben worden ist1516 QZollwTirol 89
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sich auch niemand in den erblanden haimlich noch offentlich in der außlaͤndigen kauffleut gesellschafften einmischen soll, damit betrug vnd contrabandt zu verhuͤten1518 Innsbrucker Libell/KärntLHdf. 124 Faksimile
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davon wellen unsern ambtleuten und wer sonst die contrabanndt eröffnen und anzaigen wird, nemlich von den guldin-, silbren- und seydenwaren ... ain vierten tail, aber sonst ... von allen andern zolbaren guetern, holz und vieh ain dritten tail aus gnaden wir erfolgen lassen1560 QZollwTirol 107
- 1562 Mathesius,Sarepta 78r
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was hierüber fur viech so auf den fürkauf bestelt und kauft wurde betreten, daßelb alsbald als ain contraband einziechen ... sol1568 Steiermark/ÖW. X 19 Faksimile
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contraband wird mit verlieren der ross und anderer hab und schwerer straf bestraft1614 QZollwTirol 115
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seind dergleichen ungestempelte leinwathen contraband und verlohren1701 OÖsterr./ÖW. XIII 250
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von allen kontrabanden, die an den trientnerischen konfinen aufgebracht werden, erhält das stift T. die halbscheide1777 QZollwTirol 259
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wer waaren oder sachen, deren ein- oder ausfuhr der staat verboten hat, diesem verbote zuwider ins land bringt oder herauszuschaffen unternimmt, der macht sich des verbrechens der contrebande schuldig1794 PreußALR. II 20 § 277
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unter der contrebande sind solche waaren zu verstehn, mit welchen nach den gesetzen kein handel und wandel getrieben werden darf1801 RepRecht VI 61 Faksimile