Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kontraktenbuch

Kontraktenbuch

, n., Kontrakt(s)buch, n.

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I von Amts wegen geführtes Verzeichnis von Kontrakten 
  • eines erbarn raths zu C. neu contractbuch, darin allerley ehestiftungen, vormachungen, vortrege, schuldt- und schadloßvorschreibungen und andere vorzeichnussen zu befinden
    1563 Köln/Gierke,Fschr. 1911 S. 553
  • inn das ander buch, so das contract buch vnd schöpffenbuch soll ... genennt seyn, was für schuldtheiß vnd schöpffen der contract halben als mit kauffen, verkauffen, uffgifften, vormundschafften ... auch testamenten und erbteilungen ... eyngeschrieben werden soll, damit man ... auß solchen beyden büchern kundtschafft der warheit aller ergangener händel haben ... möge
    1571 Strippel,WährschKurhess. 38
  • 1758 Estor,RGel. II 252
  • 1761 Heiman,Neckarschiffer I 318
  • 1769 SystSammlSchleswH. II 1 S. 419
  • sollen zwei neue protocolle, naͤmlich ein schuld- und pfandprotocoll und ein die obligationen mit befassendes contractenbuch ... auf kosten des amts angeschaffet werden
    1775 SystSammlSchleswH. II 1 S. 453
  • 1780 DarstWürtG. 32 S. 69
  • der inhalt des [Ehe-]vertrages [wird] in seiner vollen groͤße entworfen, dieser dem gewöhnlichen contractenbuch ... einverleibet und ... fuͤr die parteien eine foͤrmliche ... urkunde ausgefertiget
    1789 Thomas,FuldPrR. II 79
  • 1793 Rottweil/QNPrivatR. II 2 S. 417
  • 1803 WeistNassau III 9
II kaufmännisches Handbuch zum Nachweis ordnungsgemäßer Geschäftsführung
  • contractbuch wird bey kaufleuten dasjenige buch genannt, worinn sie ihre mit andern geschlossene contracte einzutragen ... pflegen
    1753 Ludovici,KfmLex.1 II 609