Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kontrakthandlung

Kontrakthandlung

, f.

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das vom jeweiligen Vertragspartner zur Begründung beziehungsweise Abwicklung eines Vertrags erforderliche Tun
  • von contract-handlungen und was denselben anhaͤngigk
    1594 CCMarch. VI 3 Sp. 69f.