Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kontrakt(s)brief

Kontrakt(s)brief

, m.

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Urkunde über einen Vertragsschluß
  • her M.T. eynen openen vorsegelden contractes unde vorlatinge breff begerde to lezende
    1492 LübRatsurt. I 314
  • der erst vnd oberst [Sekretär] soll ... auch all ander contractbrief, die in vnser canzlei aufgericht werden, verfertigen
    1525 AmbergKzlO. 53
  • 1548 QPaumgAugsb. 208
  • wenn unsere bürger einer den andern ein stück ackers verpfaendet und geld darin thut, so geschiehet die verpfaendung auf etzliche jahre, und werden darüber contracts-brieffe ufgerichtet
    1589 Mecklenburg/Westphalen,Mon. I 2093
  • 1788 Thomas,FuldPrR. I 152
unter Ausschluss der Schreibform(en):