Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kontributionseinnehmer

Kontributionseinnehmer

, m.

amtl. Steuereinnehmer
  • 1645 WestfForsch. 15 (1962) 162
  • 1651 Schneider,StaatswBrandenb. 61
  • daß von allerhand gestempelten papiers ... bey der canzley, den rathhaͤusern, und auf dem lande bey den beamten oder contributions-einnehmern genungsamer vorrath jederzeit gefunden, und maͤnniglichen gegen bezahlung der gesetzten taxe verabfolget werde
    1714 BrschwWolfenbPromt. II 593
  • die contributions-einnehmer und uͤbrigen receptores aber sollen uͤber die verzoͤgerung der justiz bey dem gnaͤdigsten landesherrn ihre klagen anbringen
    1756 BrschwWolfenbPromt. II 492
unter Ausschluss der Schreibform(en):