Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kopfabhauen

Kopfabhauen

, subst. inf.

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Strafe des Enthauptens
  • wir verbieten by kopff abhawen, das man das volck kein ander gebät lere dann das heilig pater noster
    um 1530 Eberlin v.Günzburg I 117