Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kopfgeld

Kopfgeld

, n.

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I ordentliche oder außerordentliche Personalsteuer, die von allen oder nur bestimmten Personen gezahlt werden muß
  • dyt is koppensgelt und hoert iarlix yn den hoff to S.
    um 1500 BreckerfeldUB. II 142
  • ist ... bewilliget worden, daß die professores und alle andere glidmassen der universitaet sambt deren weibern ... mit dem kopffgelde keineswegens beleget werden sollen
    1577 Rostock/Westphalen,Mon. III 900
  • die anlegung des ... hauß- und kopffgeldes und anderer dergleichen bürgerlichen collecten ..., damit die bürger und einwohner der stadt Rostock alleine und nicht zugleich auch der frembde mann beleget ... wird
    1584 Sachsse,MecklUrk. 297
  • [Buchtitel:] Godogr. Stravss, diss. de capitatione, vulgo vom kopfgelde [Wittenberg 1687]
    1690 CCMarch. IV 5 Sp. 18
  • wann juden ... herein gelassen zu werden begehren, soll ihnen dabei zugleich mit angezaigt werden, daß sie beim großzoll anstatt der 2 pfg., welche sie von jedem guldenwerth ihres handels von altersher zu bezahlen schuldig gewesen, fürterhin 20 kr. kopfgelt bezahlen müssen
    1699 Miedel,JudenMemmingen 47
  • [zu besserer verfassung des krieges-wesens] hat dero geheimbter krieges-rath ... allen denen militair-bedienten den monath martium wegen des kopff-geldes an ihrem gehalt abzukuͤrtzen
    1704 CCMarch. IV 4 Sp. 79
  • 1710 CCMarch. IV 5 Sp. 114
  • abgaben an die republik: 54 fl. 28 gr. klein kopfgeld, so die judenschaft unabhängig von ihrer zahl aufbringe, 2 fl. gross kopfgeld von jeder person
    1733 Westpreußen/Stern,PreußJuden III 2 S. 1490
  • kopf- oder türkensteuergeld 
    um 1740 Conzelmann,Dossenheim 85
  • jede adeliche oder bürgerliche wittwe ... soll von jedem lehn- und ritterguthe, so sie besitzet, ... zwey rthlr kopfgeld ... jährlich erlegen
    1748 CAug. Forts. I 2 Sp. 533
  • gemeiniglich muͤssen sie [Juden] ... ein starkes jaͤhrliches kopfgeld auf jede person entrichten ... fast allenthalben ist dieses kopfegeld der juden auf reiche und arme unter ihnen gleich stark ... [u.] muß ... die ganze judenschaft dafuͤr stehen, daß diese kopfsteuer nach anzahl der koͤpfe zusammen gebracht werde
    1758 v.Justi,Staatsw. II 346
  • das kopfgeld ... im gemeinen leben diejenige abgabe an die obrigkeit, welche auf die köpfe, d.i. personen, gelegt wird, welche jede person nach dem verhältnisse ihres standes entrichtet
    1775 Adelung II 1716
  • er ist buͤrger dieses staats, und daß ist schon genug, das kopfgeld von ihm zu fordern
    1783 Scheidemantel,Repert. II 666
  • 1793 Lang,Steuerverf. 200
II
Abgabe für jedes Tier bei übermäßiger Weidenutzung
  • ob ainer über die zwei gedinten küe zusambt seiner gerechtikeit mer auf die alpen tet, sol er von ieder kue umb das kopfgeld verfallen sein per 12 kr.
    16. Jh. Tirol/ÖW. V 36
  • 16. Jh. Tirol/ÖW. V 37
III allgemeine Nutzungsabgabe
  • kopfgeld, welches nicht vom kopfe oder der person, sondern wegen gebrauchs berg und thals, wasser und weide entrichtet wird, worunter auch keine steuer, contribution und andere anlagen noch diejenigen dienste, welche auf den güthern haften und eine dingliche last sind, verstanden werden, sollen mithin auch solche, welche von letztern befreyet sind und an obigem gebrauche theilnehmen, verhältnißmäßig mit entrichten
    1688 HessenKassHB. V 84
IV Geldzahlung an jn.

IV 1 Prämie, Belohnung
  • dieweil die richter von einer jeden hexen ... etliche rthaler kopff geld zugewarten haben, so wird desto leichter einer fuͤr schuldig geschetzet werden, je mehr gewin man zu hoffen
    1647 Rimphof,DrachKö. 473
  • wenn ein dieb ..., bevor er arretiret und verhoͤret worden, die complices ... freywillig entdeckte, [er] nicht nur von obenerwehntem kopf-gelde die helfte erhalten, sondern auch von aller bestrafung befreyet sein solle
    1753 SammlSchlesOrdn. V 836
  • 1778 SammlKKGes. VII 146
IV 2 wie Handgeld (V) 
  • wan ... ein knecht oder lehrjunge ... sein kopfgeld empfangen hätte, der ... soll dem meister die versprochene zeit halten
    1745 Crone,GildenCoesfeld 72
IV 3 Unterstützung
  • da derselbe [Kolonist] wegen armut nicht vermögend ist wieder zurückzureisen, als ist man genötigt gewesen, ihm insolange, bis sein schicksal von hoher stelle entschieden wird, mit kopfgeld, mehl, einer kotzen und strohsack zu versehen
    1785 DUngarHBl. 3 (1931) 268
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