Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kopfrecht
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Kopfholz
Kopfkanne
Köpflein
Köpfleinshaller
Köpfplätzlein
Kopfrecht
, n.
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I
Recht der Vernunft
II
(ungeschriebenes) Recht, die Todesstrafe betreffend
- [die] alten heydnischen völcker in Lieffland ... haben ... ihr kopffrecht gehabt, dass sie etliche zauberer, die es gar zu grob mit schaden thun gemacht, gestraffet haben1604 MLiv. II 11
III
"Anteilrecht der ledigen Söhne, die keinen eigenen Rauch führen, am Nutzen der Korporationswaldung"
- soll bemelter wald in haus- und kopfrecht, wie es bis anhin ist geübt worden, laut rezess vom 25. mai 1761 auf ein klafter den betreffenden anteil zugeteilt werden18. Jh. SchweizId. VI 287Faksimile - digitalisiert in der Onlineversion des Schweizerischen Idiotikons