Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kopfrecht

Kopfrecht

, n.

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I Recht der Vernunft
  • 1808 Campe II 1010
  • das ... nicht faustrecht, sondern kopfrecht, nicht gewalt, sondern weisheit und vernunft musz regiren
    oJ. Luther/DWB. V 1778
II (ungeschriebenes) Recht, die Todesstrafe betreffend
  • [die] alten heydnischen völcker in Lieffland ... haben ... ihr kopffrecht gehabt, dass sie etliche zauberer, die es gar zu grob mit schaden thun gemacht, gestraffet haben
    1604 MLiv. II 11
III "Anteilrecht der ledigen Söhne, die keinen eigenen Rauch führen, am Nutzen der Korporationswaldung"
  • soll bemelter wald in haus- und kopfrecht, wie es bis anhin ist geübt worden, laut rezess vom 25. mai 1761 auf ein klafter den betreffenden anteil zugeteilt werden
    18. Jh. SchweizId. VI 287