Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kopfzins
Artikel davor:
Kopfstein
Kopfsteuer
Kopfsteuergeld
Kopfsteuerordnung
Kopfsteuersatz
Kopfstück
Kopfstückchen
Kopfteil
Kopfverlieren
Kopfvolle
Kopfzins
, m.
"Name einer bestimmten Abgabe der hörigen Leute (im 17. Jahrh. ungefähr 5 bis 6 Pfennige in Stmk.)"
- 17. Jh. Unger,SteirWsch. 400
Faksimile - digitalisiert im Rahmen von "austrian literature online (ALO)"
- als unzweifelhafte leistungen der erbpflichtigkeit sind anzusehen die leistungen unter der benennung - leibbatzen - leibschilling - leibzins - leibsteuer - kopfzins - besthaupt1824 SammlBadStBl. III 432
Artikel danach:
Kopial
Kopialbuch
Kopial(ien)gebühr
Kopialgeld
Kopialschrift
Kopie
Kopiebuch
Kopiegebühr
Kopiegeld