Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kopialgeld

Kopialgeld

, n.

wie Kopiegebühr 
  • 1573 Kamptz,MecklStPrR. V 346
  • was von citationen, abscheiden, vormundschafften, ehestiftungen, lehn- und leibzuchtbriefen und was ... sonsten ... ausgegeben und den partheyen aus unserer regierung gefolget wird, soll der secretarius samt aller andern cantzleygebuͤhr und copialgeldern, kraft seiner pflicht, richtig verzeichnen, die einnahme in eine verschlossene lade ... einlegen und zur nachricht alle vierteljahr ein richtig verzeichnis, was vor cantzleygebuͤhr und faͤlle einkommen, unsern oberhauptmann uͤberreichen, damit er ... uns dieselbe zu berechnen haben muͤege
    1606 Anhalt-Bernburg/KritJurWB. V/VIII 123
unter Ausschluss der Schreibform(en):