Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kopiegebühr

Kopiegebühr

, f.

Gebühr (II 4) für die Herstellung von Kopien amtlicher Schriftstücke durch Behördenschreiber, wobei in der Regel Zeilen- und Silbenzahl eines Bogens (IV) vorgeschrieben sind
bdv.: Kopiegeld