Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Koppelhut
Artikel davor:
Koppelferken
Koppelfutter
Koppelfuttervogteister
Koppelgeld
Koppelgerste
Koppelgras
Koppelhafer
Koppelheber
Koppelheu
Koppelhuhn
Koppelhut
, f.
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I
Recht auf gemeinschaftliche Weidenutzung, wie Koppelweide (I)
- 1750 Klingner II 68
Faksimile - in Google Books
- die koppel- oder mit-hute ... sind gerechtigkeiten1757 Estor,RGel. I 832Faksimile (ca. 154 KB)
- wenn von zween auf einem gemeinschaftlich eigenen bezirke die hut genossen wird, so ist es eine gemeinschaftliche eigenhut ... wird sie aber von zween oder mehreren am dritten orte ausgeübt, so ist es die sogenannte koppelhut1789 Thomas,FuldPrR. II 224Faksimile - digitalisiert vom Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte
- die koppelhut wird theils nach den regeln uͤber gemeinschaftliche rechte, theils uͤber wechselseitige dienstbarkeiten beurtheilt1824 Mittermaier,PrivR. 154Faksimile - digitalisiert vom Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte
II
der Weideplatz selbst, wie Koppelweide (II)
- 1591 Müller,ÄmterGießen 199ff.
- 1654 Müller,ÄmterGießen 204
- 1672 BambBer. 53, 3 (1891) 282
- diejenigen guͤther, welehe in der koppelhuth vereinigt durcheinander liegen, werden am orte, wo der eigenthumsherr seine wohnung hat, verhalten1680? HessenKassHB. VI 85