Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Korbgeld

Korbgeld

, n.

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I Marktabgabe
II im Verlauf des Gottesdienstes eingesammelter Unterhaltsanteil für Küster oder Schulmeister
  • einem frommen gelehrten schulmeister soll man ... geben ... sein gewöhnliches korbgeld des sontags
    1535 PommVis. I 16
  • 1535 PommVis. I 70
III Bedeutung?
  • in einer Stiftschronik ... wird ... die Befreiung vom "korfgeld" hervorgehoben 
    17. Jh. Düsseldorf/JbDüsseld. 28 (1916) 94