Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Korbgeld
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Kopulierung
Kor
Korb
Korbgeld
, n.
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zu
Korb (I)
II
im Verlauf des Gottesdienstes eingesammelter Unterhaltsanteil für Küster oder Schulmeister
- einem frommen gelehrten schulmeister soll man ... geben ... sein gewöhnliches korbgeld des sontags1535 PommVis. I 16
- 1535 PommVis. I 70
III
Bedeutung?
- in einer Stiftschronik ... wird ... die Befreiung vom "korfgeld" hervorgehoben17. Jh. Düsseldorf/JbDüsseld. 28 (1916) 94