Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Korbvoll

Korbvoll

, m.

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Trockenmaß, soviel in einen Korb ortsüblicher Größe geht
  • was ... die frembden hocken undt vorkauffer allhie zu M. an obs undt kirschen kauffen werden, das sie von iedem korb voll 3 heller zu zoll geben
    1525 MainzChr. II 1 S. 107