Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): 1Korde/2Korde

1Korde

, f.

üb. frz. corde aus lateinisch corda "Darmsaite, Strick, Fessel" entlehnt
Schnur, Seil und davon abgeleitet Foltereinrichtung zum Hoch- und Ausziehen der Gelenke
  • darauf der meister velatis prius oculis die person an die kortten gebracht vnd mit hinderrucks gebondenen armen von der erden aufwarts vnd die armen auß den gliederen gezogen
    1629 NrhAnn. 9/10 (1861) 136
  • 1629 NrhAnn. 9/10 (1861) 172

2Korde

, f.

aus estnisch kord, körd "Reihe, Ordnung" entlehnt

I in bestimmter Reihenfolge zu leistender Dienst
II die eine 2Korde (I) ableistende Magd
  • korde ... ist eine magd, welche von den bauern nach der reihe zur besorgung des hofviehes auf gewisse tage gestellet wird
    1795 IdLiefl. 123
  • 1804 Gutzeit,Livl. II 77
unter Ausschluss der Schreibform(en):