Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kornbörse

Kornbörse

, f.

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Gebäude (Börse II), in dem die Kornhändler in Amsterdam ihre Getreidegeschäfte abschließen
  • 1624 EnchuysenHandtv. 381
  • 1656 EnchuysenHandtv. 331
  • man [hat in Amsterdam] ... sogar ... eine eigene von der großen boͤrse ganz abgesonderte ... kornboͤrse ..., wo sich taͤglich viele tausend kaufleute versammlen, die nur ... mit korne handeln
    1754 Ludovici,KfmLex.1 III 923
  • zu bequemer und ungehinderter betreibung des korn-handels wurde schon im j. 1617 eine besondere korn-boͤrse ... erbauet
    1789 Krünitz,Enzykl. 45 S. 261 Anm.