Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kornkipper

Kornkipper

, m.

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wucherischer Getreidehändler, Kornjude 
zu Kipper
  • 1691 Stieler 959
  • 17. Jh. Volckmann,AlteGewerbe 136
  • ist zu abstellung eines so land-verderblichen wesens beliebet worden, daß die sogenannte korn-kipper und fürkäuffer gäntzlich abgestellet
    1739 SchrBodensee 35 (1906) 68
  • kornkaͤufer unter denen kornkippern ... nicht verstanden werden sollen, welche auf herrschaftlichen kaͤsten oder freyem marckt zu ihrer oder auch zu ihrer resp. staͤdten ... nothdurft fruͤchten erkaufen
    1771? Moser,KreisVerf. 733