Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kornrechnung

Kornrechnung

, f.

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I Rechnungsaufstellung über Getreideeinnahmen und -ausgaben, auch die Rechnungslegung
II Getreidepreis
  • 1621 Württemberg/QNPrivatR. II 1 S. 481
  • es ist erlaubt, dergestalt auf feldfruͤchte zu leihen, daß die bezahlung mit der ausgedroschenen frucht in dem preise, den sie 8 tage vor oder nach Martini oder uͤberhaupt 14 tage nach der ernde hat, oder nach der gemeinen kornrechnung geschiehet
    1785 Fischer,KamPolR. II 671