Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kornsteuer

Kornsteuer

, f.

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öffentlich Abgabe, Verbrauchssteuer
  • kornstür 5 pfd. heller
    1436 SchwäbWB. IV 645
  • vber die schoͤsse vnd andere steuren eine kornsteuer vnd malzeise von jhrer burgerschafft vnd einwonern sol gegeben ... werden, also das von allem korn, das ... gemahlen oder geschrotten wird, ... von einem scheffel ein silbern groschen zur malzeise sol gegeben werden
    1572 CCMarch. IV 4 Sp. 29
  • ward die korn-steuer gesammelt von jedem burger ein gehäuffter vierling
    1773 Zürich/SchweizId. XI 1336