Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Korrespondenztag
Artikel davor:
körperlich
Korpus
Korpusfrucht
Korpusgeld
Korpusleute
Korpuswein
Korrektionsmittel
Korrespondenzkreis
Korrespondenzrat
Korrespondenzschluß
Korrespondenztag
, m.
Versammlungstag von Reichskreisen (I) und Ritterkantonen, Ritterkreisen
- auf dem gemeinen correspondenztag der drei ritterkreise1611 VeröfflFrkG. IX 13 S. 90
- 1652 Kerner,RRittersch. II 361
Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- 1683 Moser,StaatsR. 32 S. 287
Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- 1686 Moser,StaatsR. 28 S. 342
Faksimile - in Google Books
- 1709 Estor,RGel. II 147
Faksimile (ca. 169 KB)
- 1746 Moser,StaatsR. 27 S. 487
Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- 1746 Moser,StaatsR. 27 S. 489
Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- 1755 Moser,Staatsarch. 1756 I-VI 573
Faksimile - digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
- 1764 Moser,StaatsR. I 403
Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- 1772 JbFrkLf. 22 (1962) 275 Anm. 223
Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- alle direktorialaͤmter [der Ritterschaft] stehen miteinander in bestaͤndiger korrespondenz und halten zu dem ende eigene korrespondenztage1785 Fischer,KamPolR. I 468Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- in wichtigen angelegenheiten ist es [das generaldirectorium] an die beistimmung aller mitglieder der ritterschaft gebunden, welche es ... theils durch correspondenzen einholt, ... theils ... auf eigentlichen correspondenztagen zu erlangen sucht; diese werden 1) vom generaldirectorium mit beilage der berathungsgegenstände den specialdirectorien, 2) von diesen weiters den cantonsdirectorien ausgeschrieben, welche dann 3) mit ihren cantonsgliedern die erforderliche rücksprache nehmen. 4) auf dem correspondenztage erscheinen alle cantonsdirectorien; 5) man sucht zwar mehr über gemeinsame beschlüsse sich freundschaftlich zu vereinigen, wo dies aber 6) nicht möglich ist, entscheidet stimmenmehrheit, welche 7) nur nach den drei ritterkreisen, keineswegs aber nach zahl der cantone abgemessen wird1804 Gönner,StaatsR. 417Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)