Korrespondenztag, m.
Korrespondenztag, m.
Versammlungstag von Reichskreisen (I) und Ritterkantonen, Ritterkreisen
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auf dem gemeinen correspondenztag der drei ritterkreise1611 VeröfflFrkG. IX 13 S. 90
- 1652 Kerner,RRittersch. II 361 Faksimile
- 1683 Moser,StaatsR. 32 S. 287 Faksimile
- 1686 Moser,StaatsR. 28 S. 342 Faksimile
- 1709 Estor,RGel. II 147 Faksimile
- 1746 Moser,StaatsR. 27 S. 487 Faksimile
- 1746 Moser,StaatsR. 27 S. 489 Faksimile
- 1755 Moser,Staatsarch. 1756 I-VI 573 Faksimile
- 1764 Moser,StaatsR. I 403 Faksimile
- 1772 JbFrkLf. 22 (1962) 275 Anm. 223 Faksimile
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alle direktorialaͤmter [der Ritterschaft] stehen miteinander in bestaͤndiger korrespondenz und halten zu dem ende eigene korrespondenztage1785 Fischer,KamPolR. I 468 Faksimile
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in wichtigen angelegenheiten ist es [das generaldirectorium] an die beistimmung aller mitglieder der ritterschaft gebunden, welche es ... theils durch correspondenzen einholt, ... theils ... auf eigentlichen correspondenztagen zu erlangen sucht; diese werden 1) vom generaldirectorium mit beilage der berathungsgegenstände den specialdirectorien, 2) von diesen weiters den cantonsdirectorien ausgeschrieben, welche dann 3) mit ihren cantonsgliedern die erforderliche rücksprache nehmen. 4) auf dem correspondenztage erscheinen alle cantonsdirectorien; 5) man sucht zwar mehr über gemeinsame beschlüsse sich freundschaftlich zu vereinigen, wo dies aber 6) nicht möglich ist, entscheidet stimmenmehrheit, welche 7) nur nach den drei ritterkreisen, keineswegs aber nach zahl der cantone abgemessen wird1804 Gönner,StaatsR. 417 Faksimile