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Kost

, f.
I Preis, Wert
II Aufwand, Unkosten, Bezahlung
  • 1
  • 2 in zwei- oder mehrgliedrigen Formeln
    • a "k. und abenteuer" 
    • b "k. und angst" 
    • c "k. und arbeit" 
    • d "k. und darlegung" 
    • e "k. und schaden" 
III Vermögen
IV Geld
V Steuer
VI Lohn
  • 1 Verköstigung, Lebensunterhalt (tw. von VII 4 schwer zu scheiden)
  • 2 Lebensmittel, Speise
  • 3 Gastmahl, Bewirtung
  • 4 Haushaltsführung (tw. von VII 1 schwer zu scheiden)
Bierprobe als Abgabe an eine geistliche Herrschaft
Unkostenverzeichnis
wie das vor

1kosten

, v.
I
  • 1 zu stehen kommen, wert sein, Ausgaben verursachen
  • 2 es kostet jemanden etwas "er muß etwas hergeben, leisten"
II entlohnen

2kosten

, v.
I prüfen, untersuchen, auswählen
II schmeckend prüfen
unentgeltlich, ohne Verpflichtung, für die eigene Beköstigung sorgen zu müssen, gebührenfrei
vereinbarter Preis
ohne Unkosten, mit schadlos oft formelhaft verbunden

Kostenordnung

, f., Köstenordnung, f.
Luxusverordnung für Gastmahle in Danzig
der bei Grundstückspfändungen und anschließendem Steilkauf dem Gläubiger zusätzlich entstehende Geldschaden
Schwein, das der Grund- und Waldherr zusätzlich zur Mast treiben lassen darf als Ausgleich für die Mahlzeit, die er anläßlich der Kennzeichnung der zur Eichelmast berechtigten Schweine für Holzgraf, Förster (II 1) und Bestanderben zu geben verpflichtet ist

Koster

, m.
amtlich bestellter Prüfer von Lebensmitteln
Aufwendungsersatz

kostgäbe

, adj.
echt, unverfälscht, geprüft
I das auf Grund verschiedenster rechtlicher Verpflichtungen gezahlte Entgelt für oder statt Verköstigung
II in den Niederlanden jährlicher Mitgliedsbeitrag zu einem Bogenschützenverein
Naturalentgelt für geleistete Frondienste
"Abgabe in Most" Unger,SteirWsch. 405
I Verordnung gegen den übermäßigen Aufwand bei Hochzeiten oder anderen Festen
II Verordnung, die überhöhte Lohnforderungen des Gesindes und die Abwerbung des Gesindes durch andere Dienstherren verhindern soll
I wie Kostgeld 
II "Geldabgabe, die an Stelle des Kostmostes gereicht werden konnte" Unger,SteirWsch. 405
Teil (Span), der einem Bergarbeiter von seinem Lohn als Entgelt für seine Verköstigung abgezogen wird?
Hofbeamter

1Kostung

, f., auch m.
I Unkosten, Aufwand, Auslagen
II Nutzung
III auf K. "gegen Unkostenersatz"
I Mahlzeit anläßlich der Aufnahme in das Amt der Leineweber in Riga
II Qualitätsprüfung,
"Unterlassung der Zahlung des auf den einzelnen Gewerken entfallenden Teiles der Bergkost, Samkost" Jelinek 425
städtische Weinsteuer in Naturalien
I Gewohnheit(srecht)
II Zoll oder Steuer, auf einem Kostüm (I) beruhend
Zöllner