Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): 2kosten

2kosten

, v.


I prüfen, untersuchen, auswählen
  • soll des herrn meyer eins [Faß] ausziehen ..., darnach sollen die vogdtherrn ... das andere darnach auskiesen, welches inne anständig; wan ess gekost ist, soll da sein der gerichtsbott ...
    1508 Untermosel/GrW. II 318
  • es soll khain vnndterthon für sich selbs khainen paum zu dach-, zaun- und spanholz in den wälden nit costen, sonnder sich des auszaigens der vorster betragen
    oJ. Salzburg/Schmeller2 I 1307
II
schmeckend prüfen
  • wer ... wein füret in P., die selben wein soll niemant abziehen ohne kosten der geschwornen
    1404 NÖsterr./ÖW. VII 372
  • gustare ... kosten 
    1420 DiefenbGl. 271c
  • es sollen auch die bierschenken ihre biere nicht ... ausgeben, es sey dann ... durch die satzmeister ... gekostet, daß es dem maaß ... und dem gelde, wie vor steht, wohl gleich sey
    1493 BairLT. XII 378
  • ein iglichs fas weins in seinen wirden, wie der aufgethan, gekost und gezeichnet ist, unverandert bleiben lassen
    1544 Leipzig/DWB. V 1863
  • ist noth, daß die zeugen vor ihm [notarius] kosten oder versuchen ... und, was sie durch solch ihre sinnen empfahen, vor den partheyen zeugen
    1793 Schwarz,LausWB. III 335
unter Ausschluss der Schreibform(en):
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